Verhaltensvereinbarungen am Europagymnasium Leoben
Unsere Schule ist unser gemeinsamer Arbeitsplatz und damit ein großer Teil unseres gemeinsam genutzten Lebensraumes.
Die Verhaltensvereinbarungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen (SchUG §§43 – 50) und sollen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ein positives Arbeits- und Lernklima garantieren. In diesem Sinne beinhalten sie Grundregeln unseres Zusammenlebens und Zusammenarbeitens.
Unser Leitmotiv:
Gemeinsam wollen wir in einer Gemeinschaft leben, in der sich alle wohlfühlen können. Dies kann nur durch rücksichtsvollen Umgang, gegenseitigen Respekt und durch Achtsamkeit in der Sprache erreicht werden. Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern tragen gemeinsam zur Verwirklichung dieser Ziele bei.
1. VERHALTEN IM UNTERRICHT
- Der Unterricht beginnt für Lehrer/innen, Schüler/innen pünktlich im jeweiligen Klassenraum.
- Die Gangaufsicht endet für den Lehrer/die Lehrerin mit dem Eintreffen des ersten Lehrers/der ersten Lehrerin.
- Die Tür zum Klassenzimmer bleibt bis zum Eintreffen der Lehrperson geöffnet. Ist ein/e Lehrer/in fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht im Unterrichtsraum eingetroffen, so hat dies der Klassensprecher/die Klassensprecherin in der Administration zu melden.
- Bei mehrmaligem Zuspätkommen und Versäumen von Unterrichtspflichten (Hausübungen, Unterrichtsvorbereitung, Bereithalten des Unterrichtsmaterials) kann der Lehrer/die Lehrerin das Nachholen dieser versäumten Zeit den einschlägigen Gesetzen entsprechend in der unterrichtsfreien Zeit einfordern. Erziehungsberechtigte werden schriftlich verständigt.
- Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Das Trinken während der Stunde kann von der Lehrperson der jeweiligen Stunde gesondert erlaubt werden. Das Mitnehmen von Getränken in offenen Behältnissen in die Unterrichtsräume ist nicht erlaubt.
2. VERHALTEN IN DER PAUSE
- Die Schüler/innen haben sich in den Pausen so zu verhalten, dass Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Ein achtsamer und rücksichtsvoller Umgang miteinander wird erwartet. Die Pausen sollen genützt werden, um sich ruhig zu unterhalten und erholen zu können.
- Während der Pausen bleiben alle Klassen geöffnet. Die für die Pausenaufsicht zuständigen Lehrer/Lehrerinnen kontrollieren sowohl Gänge als auch Klassen.
- Die Fenster im 1. 2. und 3. Stock sind während der Pausen aus Sicherheitsgründen zu schließen.
- Wenn Hofpause verlautbart, kann in der 10- und 15- Minutenpause der Schulhof genutzt werden (unter Aufsicht).
- Das Spielen mit Bällen ist im gesamten Schulgebäude untersagt. Dafür kann der Turnsaal 1 während der großen Pause laut Einteilung genutzt werden.
- Das Fahren mit Rollerskates, Scootern, Skateboards und Ähnlichem ist im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt, die Fahrzeuge müssen im Spind oder am Fahrradabstellplatz deponiert werden.
- In der großen Pause wird eine „bewegte Pause“ im Turnsaal angeboten.
3. UMGANGSFORMEN
- An unserer Schule pflegen alle Beteiligten einen respektvollen verständnisvollen und eigenverantwortlichen Umgang. Deshalb sind wir höflich und begegnen einander mit Achtung. Grüßen ist ein Gebot der Höflichkeit!
- Wir tragen adäquate Kleidung für den Unterricht.
- Wir tolerieren keine verbalen und körperlichen Übergriffe und treten dem Verlachen, Verspotten, Herabsetzen, Demütigen vehement entgegen.
- Beobachter/innen sollen nach Möglichkeit helfen, die Situation zu entschärfen.
- Betroffene haben die Möglichkeit sich an Mediatoren, Schülerberater/in, Klassenvorstand, Lehrer/innen, Eltern, Schulpsychologin oder Buddies zu wenden.
4. BENUTZUNG VON MOBILTELEFONEN UND ANDERN ELEKTRONISCHEN GERÄTEN
- Verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endgeräten wird von unseren Schülern/Schülerinnen erwartet.
- Schülerinnen und Schülern der Unterstufenklassen ist das Verwenden von Mobiltelefonen im Schulgebäude nicht gestattet. Dies betrifft die Unterrichtszeit ebenso wie Pausen und Freistunden, sowie die Nachmittagsbetreuung (Ausnahme: Mittagspause). Die Geräte sind vor dem Betreten der Schule zu deaktivieren und müssen im Spind oder der Schultasche sicher verwahrt werden.
- Für Oberstufenklassen gilt, dass Smartphones während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein müssen und nicht auf den Tischen liegen dürfen.
- Nach Rücksprache mit einer Lehrperson ist das Telefonieren in dringenden Fällen erlaubt.
- Der zielgerichtete Einsatz im Unterricht ist selbstverständlich möglich.
- Von dieser Regelung ausgenommen ist die Pausenzeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht (13:25-13:50).
- Ein erster Verstoß zieht eine mündliche Ermahnung nach sich, beim zweiten Verstoß wird das Handy für den Verlauf des Vormittagsunterrichts in der Kanzlei verwahrt und darf vom Schüler/von der Schülerin nach Unterrichtsende abgeholt werden. Beim dritten Verstoß ist das Handy vom Erziehungsberechtigten abzuholen. Darüber wird eine schriftliche Dokumentation geführt.
Drei Verstöße gegen die Handy-Vereinbarungen ziehen eine Herabstufung der Verhaltensnote nach sich.
Die Führung der Liste der Verstöße gegen die oben angeführten Regelungen obliegt den Klassenvorständen.
- Aus feuerpolizeilichen Gründen sind persönliche Geräte, wie z.B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Radios, Heizradiatoren, … nicht erlaubt.
Bei Missachtung kann die Schule das Gerät der Schülerin/des Schülers bis zum Ende des Schultages einbehalten. Darüber hinaus kommt Punkt 8 der Verhaltensvereinbarung zum Tragen.
5. HAUSSCHUHORDNUNG
Das Tragen von Straßenschuhen ist für Schüler/innen im gesamten Schulhausbereich nicht erlaubt. Diese sind in der Garderobe zu deponieren und dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Um Sicherheit, Hygiene und Gesundheit zu gewährleisten, sind Hausschuhe verpflichtend zu tragen.
6. BENÜTZUNG DER EDV-RÄUME UND DER IT-INFRASTRUKTUR
Die persönliche Zugangsberechtigung ermöglicht jeder Schülerin/jedem Schüler unserer Schule, unter Einhaltung der Benutzerregeln, die Nutzung der schuleigenen Computer im Unterricht während der Öffnungszeiten der EDV-Räume bzw. der Bibliothek.
Die Nutzung der IT-Infrastruktur unserer Schule hat unter Wahrung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen (Briefgeheimnis, Urheberrecht, Datenschutz etc.) der Republik Österreich und der EU zu erfolgen.
Im gesamten Schulhaus gelten diesbezügliche Verhaltens- und Benützungsbestimmungen. Diese sind auf der Homepage (IT-Policy) veröffentlicht.
7. ALLGEMEINES
- Alle Bild- und Tonaufzeichnungen, die ohne Wissen und Zustimmung der betreffenden Person gemacht werden, verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen und sind daher ausdrücklich verboten. Jede von der Schule nicht autorisierte mediale Veröffentlichung ist ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2016) und wird als solcher geahndet.
- Bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers ist die Schule unverzüglich durch Erziehungsberechtigte zu verständigen. Vorhersehbare Arztbesuche während des Unterrichts sind nur nach vorheriger Freistellung durch den Klassenvorstand möglich.
- Entschuldigungen sind dem Klassenvorstand ab dem Erscheinen in der Schule innerhalb einer Woche unaufgefordert zu überbringen. Sollte keine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, gilt die versäumte Zeit als unentschuldigt.
- Unentschuldigte Stunden haben eine Herabstufung der Verhaltensnote zur Folge.
- Wegen der bestehenden Aufsichtspflicht ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen (7:45-13:25 Uhr) Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgebäudes prinzipiell verboten.
- Oberstufen-Schüler/innen dürfen zwischen dem Ende des Vormittagsunterrichtes und dem Beginn des Nachmittagsunterrichtes das Schulgelände verlassen (bei Minderjährigen wird eine einmalige Erlaubnis der Eltern eingefordert).
- Das Gesetz sieht vor, dass für Schüler/innen im gesamten Schulareal das Rauchen jede Art von Suchtmittelkonsum (inklusive Snus und Tabakbeutelchen sowie Cookies) verboten ist. Missbrauch bzw. Weitergabe von Suchtmitteln wird zur Anzeige gebracht. Dies gilt auch bei jeglicher Art von Schulveranstaltung. Bei einem Verstoß kommt es zu einem sofortigen Ausschluss von dieser Veranstaltung. Über weitere Konsequenzen entscheidet die Klassenkonferenz.
- Ein achtsamer Umgang mit allen Geräten und Einrichtungsgegenständen wird erwartet. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Das Gleiche gilt für Wertgegenstände und größere Geldbeträge, da die Schule keine Haftung übernehmen kann. Die Schüler haben die Möglichkeit wertvolle Sachen in ihrem Spind zu versperren.
Mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu unterlassen und im Falle von Vandalismus werden die Erziehungsberechtigten verständigt.
Bei einer mutwilligen Beschädigung des Gebäudes und/oder seiner Einrichtung kann der Verursacher/die Verursacherin disziplinär und/oder finanziell zur Verantwortung gezogen werden. - Bei Diebstahl wird Anzeige erstattet. Fundgegenstände sind beim Schulwart oder im Sekretariat abzugeben.
- Beim Wechsel des Unterrichtsraumes sind die Schulsachen in der Schultasche bzw. im Bankfach so zu verstauen, dass im Bedarfsfall der Klassenraum von anderen Gruppen benützt werden kann.
- Im Sinne eines umweltgerechten Verhaltens werden alle Mitglieder der Schulgemeinschaft aufgefordert, den anfallenden Müll sorgfältig zu trennen und in den aufgestellten Sonderbehältern zu entsorgen.
- Nach dem Unterricht hat der Lehrer/die Lehrerin dafür zu sorgen, dass die Klassenräume in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Die Sessel sind auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, die Tafel zu löschen, das Licht und sämtliche elektronische Geräte auszuschalten. Der Lehrer/die Lehrerin sperrt die Klasse ab.
8. KONSEQUENZEN BEI MISSACHTUNG
Allfällige Verstöße gegen die Vereinbarungen werden im Rahmen der disziplinarrechtlichen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes seitens der Schule geahndet. Je nach Schwere des Verstoßes stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Sie reichen von Ermahnung, Klassenbucheintragung, Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, Gespräch mit der Direktion, Nachholen versäumter Pflichten, Herabsetzen der Verhaltensnote, Schadenersatz, Versetzung in eine Parallelklasse, einer Anzeige, einem sofortigen Ausschluss von der Schulveranstaltung bis zu einem Schulausschluss.
Klassenbucheintragungen: Grobe Verstöße werden im Klassenbuch dokumentiert und finden in der Verhaltensnote ihren Niederschlag.
Für ein gutes und reibungsloses Zusammenleben werden alle gebeten, diese Verhaltensvereinbarungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
Der SGA dankt allen für die konstruktive Mitarbeit am Schulalltag und für die Einhaltung der Vereinbarungen, welche am 17.05.2023 vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden und bis auf Widerruf gültig sind.
Download Verhaltensvereinbarung 05/2023 unterschrieben