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Informationen aus den Ministerien - Downloadbereich

 

Alle Infos und Dokumente finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums.

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Allgemein

 

 

Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 – die Sicherheitsphase wird weitergeführt.

 

Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis einschließlich zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien – also bis Freitag, 14. Jänner 2022, – verlängert.

Siehe bitte Erlass zum Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022 (9. Dezember 2021) (PDF, 88 KB)

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
  • Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.

 

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.

(Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html)

 

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Die Risikostufen erklärt ...

 

Maßnahmen unabhängig von Sicherheitsphase und Risikostufen

Alle „schulfremden“ Personen (Externe) haben beim Betreten des Schulgebäudes ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen-Zertifikat vorzuweisen und einen MNS zu tragen.
Im Falle der Schulraumüberlassung gilt MNS-Pflicht außerhalb der Räume, die von der Schulraumüberlassung erfasst sind.

Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Freizeitpädagoginnen bzw. -pädagogen und Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen, sowie Lehramtsstudierende und Lehrbeauftragte haben zu jeder Zeit nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt, davon mind. einmal pro Woche das Ergebnis eines externen PCR-Tests.

 

Risikostufe 1 - kein oder geringes Risiko

 

Risikostufe 2 - mittleres Risiko

 

Risikostufe 3 - hohes oder sehr hohes Risiko

Testungen

  • Alle Schüler/innen können sich freiwillig an der Schule mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest testen.
  • Das Lehr- und Verwaltungspersonal braucht grundsätzlich einen Impfnachweis. Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal hat zu jeder Zeit nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt, davon mind. einmal pro Woche das Ergebnis eines externen PCR-Tests.

Gespräche mit Erziehungsberechtigten (auch im Rahmen von Elternsprechtagen)

  • Diese sind unter Einhaltungen der Bestimmungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig.

Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien

  • Diese können in Präsenz und unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) stattfinden.

Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung)

  • Diese können stattfinden. Eine Risikoanalyse wird empfohlen. (Details siehe Teil A, Abschnitt 1.6)

Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen

  • Diese sind unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig.

Schulraumüberlassung

  • Diese ist zulässig.
 

Testungen

  • Schüler/innen brauchen prinzipiell einen Impfnachweis. Alle ungeimpften Schüler/innen werden daher verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.
  • Das Lehr- und Verwaltungspersonal braucht ebenfalls und grundsätzlich einen Impfnachweis. Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal hat zu jeder Zeit nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt, davon mind. einmal pro Woche das Ergebnis eines externen PCR-Tests.

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • Schüler/innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS zu tragen.

Gespräche mit Erziehungsberechtigten (auch im Rahmen von Elternsprechtagen)

  • Diese sind unter Einhaltungen der Bestimmungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig.

Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien

  • Diese können in Präsenz und unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) stattfinden.

Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung)

  • Diese können stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird.

Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen

  • Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externe Kooperationen sind unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) zulässig.

Schulraumüberlassung

  • Diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler/inne/n und den Lehrpersonen erfolgt.
 

Testungen

  • Schüler/innen brauchen prinzipiell einen Impfnachweis. Alle nicht geimpften Schüler/innen werden daher verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.
  • Das Lehr- und Verwaltungspersonal braucht ebenfalls und grundsätzlich einen Impfnachweis. Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal hat zu jeder Zeit nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt, davon mind. einmal pro Woche das Ergebnis eines externen PCR-Tests.

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • Schüler/innen sowie Lehr- und Verwaltungspersonal ab der 9. Schulstufe haben im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts, einen MNS zu tragen.
  • Schüler/innen und Lehr- und Verwaltungspersonal an der AHS Unterstufe haben nur außerhalb der Klassen und Gruppenräume einen MNS zu tragen.

Gespräche mit Erziehungsberechtigten (auch im Rahmen von Elternsprechtagen)

  • Elternsprechtage sind digital durchzuführen. Im Einzelfall können Gespräche mit Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) stattfinden.

Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien

  • Diese können nur mittels digitaler Kommunikation stattfinden.

Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung)

  • Diese finden nicht statt.

Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen

  • Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externe Kooperationen sind untersagt. Der Einsatz von psychosozialem und unterstützendem Personal ist zulässig.

Schulraumüberlassung

  • Diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler/inne/n und den Lehrpersonen erfolgt.

 

Download - Erklärung

 

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